AGB für Experten

 

AGB exaas Plattform

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der Plattform exaas

Stand: Februar 2021

A. Allgemeine Regelungen

1               Geltungsbereich

1.1           Die exaas GmbH, Zielstattstr. 19, 81379 München (nachfolgend „exaas“), betreibt die Internet-Plattform www.exaas.de bzw. app.exaas.io (die „Plattform“). Die Plattform ermöglicht es Unternehmen Technologieexperten aus den verschiedenen Bereichen wie Fertigungstechnologien, Produktionsprozesse, Produktentwicklung, Qualität und Materialwissenschaft zu finden und mittels der Plattform zu kontaktieren. Die Einzelheiten der Nutzung der Plattform werden durch die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) sowie die Beschreibung der Funktionalitäten und Accountdetails auf der Webseite von exaas festgelegt.

1.2           Diese AGB regeln das Verhältnis zwischen exaas als Betreiber der Plattform einerseits sowie den die Plattform nutzende Unternehmen und Experten andererseits. Gegenstand dieser AGB sind nur die Leistungen, die exaas den Kunden über den jeweils gebuchten Account zur Verfügung stellt. Die Vereinbarung und Durchführung von bezahlten Websessions ist über entsprechende Zusatzbedingungen geregelt.

1.3           Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden anstelle dieser oder ergänzend zu diesen AGB nur dann Vertragsbestandteil, wenn exaas dies im Rahmen des Vertragsschlusses gegenüber dem Kunden ausdrücklich schriftlich bestätigt. Dem Kunden ist bewusst, dass der Beginn der Leistungserbringung durch exaas unter keinen Umständen als Akzeptanz von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden zu verstehen ist.

1.4           Zusätzlich zu den Allgemeinen Regelungen (A.) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die ergänzenden Bedingungen für Websessions für Unternehmer bzw. die ergänzenden Bedingungen für Websessions von Experten. Sofern ein Experte eine Websession bei einem anderen Experten buchen möchte, gelten für den die Websession buchenden Experten die ergänzenden Bedingungen für Websession für Unternehmen. Die Ergänzenden Bedingungen gehen den Allgemeinen Regelungen vor, soweit sie diesen widersprechen.

2               Begriffe

2.1           Als „Experte“ wird bezeichnet, wer sich als selbstständiges Unternehmen bei exaas als Experte für ein bestimmte Domaine innerhalb industrieller Produktentwicklungs- und Herstellungsprozze registriert.

2.2           „Unternehmen“ sind alle juristischen Personen, welche die Plattform nutzen, um Experten für Beratungsprojekte zu suchen, zu finden und entsprechende Projekte mit dem Experten zu vereinbaren.

2.3           Experte und Unternehmen werden gemeinsam als „Kunden“ bezeichnet.

2.4           „Websessions“ sind webbasierte, entgeltpflichtige Beratungsleistungen zur Klärung spezifischer Fragestellungen, die ein Experte im Auftrag von exaas aufgrund entsprechender Buchung eines Unternehmens bei exaas erbringt.

3               Vertragsschluss zur Plattformnutzung und Korrekturmöglichkeiten

3.1           Für Experten erfolgt der Vertragsschluss durch die Registrierung eines exaas Accounts über die Website www.exaas.de bzw. app.exaas.io. Teil des Registrierungsprozesses ist die Angabe von Account- & Kontaktdaten, die Wahl eines Abopaketes inkl. der Eingabe der Zahlungsdaten (falls durch den Accountyp gefordert) sowie die Erstellung eines Expertenprofils. Im Zuge der Erstellung eines Expertenprofils erfolgt die Eingabe von Kenntnissen sowie Lebenslaufdaten. Der Registrierungsprozess ist abgeschlossen, sofern das durch den Experten zur Veröffentlichung freigegebene Profil durch exaas nach Prüfung zur Veröffentlichung freigegeben wird. Sollte das Profil nach Prüfung durch exaas nicht veröffentlicht werden, erfolgt kein Vertragsschluss und etwaige bereits getätigte Zahlungen werden zurückerstattet.

3.2           Für Ünternehmen erfolgt der Vertragsschluss durch die Registrierung eines exaas Accounts über die Website www.exaas.de bzw. app.exaas.io. Teil des Registrierungsprozesses ist die Angabe von Account- & Kontaktdaten, die Wahl eines Abopaketes inkl. der Eingabe der Zahlungsdaten (falls durch den Accountyp gefordert).

4               Vertragssprache, Vertragstextspeicherung bei Onlinebuchung

4.1           Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

4.2           Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den gebuchten Leistungen einschließlich einem Link zu den AGB werden dem Kunden per E-Mail mit der Buchungsbestätigung zugesandt. Die AGB sind auf der Webseite von exaas gespeichert und für den Kunden abrufbar.

5               Vertragslaufzeit und Beendigung / Testphase

5.1           Der Nutzungsvertrag für den gebuchten Account hat eine Laufzeit von 12 Monaten beginnend ab Buchung des Account („Mindestvertragslaufzeit“). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern nicht eine Partei den Nutzungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder der jeweiligen Verlängerung kündigt. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen (Textform reicht aus). Sie muss keine Angabe von Gründen enthalten.

5.2           Für den Fall, dass exaas und der Kunde eine Testphase („Trial-Phase“) vereinbaren, ist der Kunde berechtigt, die Plattform während der Dauer der vereinbarten Trial-Phase im vollen Umfang des ausgewählten Accounts zu nutzen. Jede Partei ist berechtigt, die Trail-Phase bis zum letzten Tag der Laufzeit der Trial-Phase schriftlich zu kündigen (Textform reicht aus). Erfolgt keine Kündigung, endet die Trail-Phase mit Auflauf der vereinbarten Laufzeit und die Mindestvertragslaufzeit nach Ziffer 5.1 beginnt.

5.3           Unbeschadet bleibt das Recht der Parteien zur schriftlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Besteht der Kündigungsgrund in einer Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung, hat die kündigende Partei vor Kündigung der anderen Partei eine angemessene Frist zur Behebung des Grundes für die Kündigung zu setzen. Als wichtiger Grund für eine Kündigung gelten alle Umstände, die eine weitere Zusammenarbeit mit der anderen Partei unzumutbar machen, insbesondere auch eine Geschäftseinstellung durch exaas oder wiederholte oder andauernde schwere Mängel in der Leistungserbringung.

5.4           exaas wird die für den Kunden auf der Plattform gespeicherten Daten zwischen 2 und 4 Wochen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen. Der Kunde ist daher verpflichtet, bei Vertragsbeendigung die für ihn von exaas gespeicherten Daten und insbesondere die Ergebnisse der Beratungsprojekte sowie die Daten und Dokumente der Vertragspartner der Beratungsprojekte auf seinen eigenen Systemen zu speichern, um einen Datenverlust zu verhindern.

6               Vertragsgegenstand

6.1           Der Nutzungsvertrag für die Bereitstellung Plattform umfasst abhängig vom seitens des Kunden gewählten Account die Nutzung verschiedener Funktionen entsprechend der Beschreibung auf der Webseite von exaas.

6.2           Über die Plattform erhalten die Unternehmen Zugriff auf die registrierten Experten, können Experten für bestimmte Themen suchen und über die Plattform kontaktieren.

Zudem können sich die Unternehmen im Rahmen eines maximal 15-minütigen, kostenlosen Erstgesprächs mit dem Experten austauschen, sofern die Experten über den passenden Account-Typ verfügen und diesbezüglich verfügbare Zeiten definiert haben. Gegenstand dieses Erstgesprächs sind noch keine Beratungsleistungen seitens des Experten, sondern es soll dem gegenseitigen Kennenlernen dienen.

6.3            Bei Buchung des entsprechenden Accounts können Kunden zudem den „Experten-Such-Service“ in Anspruch nehmen. Findet sich zu dem gesuchten Thema auf der Plattform kein entsprechender Experte, kann der Kunde bei exaas die Suche eines entsprechenden Experten außerhalb der Plattform beauftragen. exaas wird versuchen, einen entsprechenden Experten zu finden und dessen Expertise über die Plattform anzubieten. exaas schuldet insoweit ein Bemühen; die Zusage einer erfolgreichen Suche und Ergänzung des Expertennetzwerks auf der Plattform ist mit dem Experten-Such-Service nicht verbunden.

7               Vergütung für die Bereitstellung der Plattform

7.1           Abhängig von dem vom Kunden gebuchten Account wird eine Gebühr für die Bereitstellung der Plattform fällig.

7.2           Die auf der Webseite von exaas bestimmten Preise sind Nettopreise, zu denen jeweils die gesetzlich bestimmte Umsatzsteuer hinzukommt. Die Vergütung für die Bereitstellung der Plattform wird zu Beginn eines Vertragsjahres im Voraus in Rechnung gestellt.

7.3           Die Gebühr wird bei Abschluss des Nutzungsvertrages fällig und ist entsprechend dem vom Kunden bei der Registrierung gewählten Zahlungsmittel zahlbar.

7.4           Preisänderungen kündigt exaas dem Kunden schriftlich und ausdrücklich mindestens drei (3) Monate vor Ende des Vertragsjahres an. Im Falle einer Preiserhöhung ist der Kunde binnen vier (4) Wochen nach Zugang der Benachrichtigung berechtigt, der Preiserhöhung zu widersprechen. Sofern der Kunde nicht widerspricht, gelten die neuen Preise für das neue Vertragsjahr und Folgejahre bis zu einer etwaigen weiteren Preisänderung. Widerspricht der Kunde, kann exaas das Vertragsverhältnis mit dem Kunden mit einer Frist von sechs (6) Wochen zum Ende des Vertragsjahres kündigen.

8               Abwicklung und Vergütung der Websessions

8.1           Hat ein Unternehmen Interesse an einem bestimmten Experten, ist eine direkte Kontaktaufnahme zum Experten dem Unternehmen über die Chatfunktion der Plattform bzw. die dort vom Experten hinterlegten Kontaktdaten möglich. Die Klärung der Vertragsdetails des Beratungsprojektes sowie der Abschluss des Vertrages erfolgen unmittelbar zwischen dem Experten und dem Unternehmen.

8.2           Die Buchung und Durchführung von entgeltpflichtigen Websessions richtet sich nach den ergänzenden Bedingungen für Websessions. 

9               Pflichten der Kunden

9.1           Der Kunde ist verpflichtet, alle Daten, welche den Nutzern auf der Plattform zugänglich gemacht werden, immer auf aktuellem Stand zu halten.

9.2           Der Kunde wird alle auf der Plattform einsehbaren Informationen der anderen Nutzer streng vertraulich behandeln. Diese Pflicht zur Vertraulichkeit umfasst auch die Informationen, welchem dem Kunden vor Projektbeginn im Rahmen des Erstgesprächs mit dem Experten bzw. Unternehmen zur Kenntnis gelangen. Falls sich das Unternehmen nach dem Erstgespräch für einen anderen Experten entscheidet, wird das Unternehmen alle Informationen zu nicht ausgewählten Experten vernichten bzw. löschen. Gleiches gilt für Informationen des Unternehmens, die dem Experten während des Erstgesprächs zur Kenntnis gebracht werden.

9.3           Der Kunde hat bei jeglicher Nutzung der Plattform die geltenden Gesetze zu beachten.

9.4           Die Zugangsdaten zum Account (insb. Login-Daten) hat der Kunde geheim zu halten und darf diese keinen Dritten überlassen.

9.5           Ein Experte ist verpflichtet, eine Kontaktanfrage eines Unternehmens innerhalb angemessener Frist grundsätzlich zu beantworten. Eine Pflicht zum Abschluss eines Beratungsvertrages besteht jedoch nicht.

10             Rechte und Pflichten von exaas

10.1         exaas ist berechtigt, registrierte Kunden von der Teilnahme an der Plattform auszuschließen bzw. den Nutzungsvertrag zu kündigen, wenn der Kunde wesentliche Pflichten zur Nutzung der Plattform, insbesondere diese AGB, oder geltende Gesetze verletzt.

10.2         exaas ist bemüht, seine Services Unternehmen stets und möglichst vollständig auf allen Endgeräten zur Verfügung stehen und trifft alle hierfür zumutbaren technischen und personellen Vorkehrungen, die Überlastung oder Ausfall der Plattform weitestgehend auszuschließen. Eine 100%ige Verfügbarkeit der Website kann exaas deshalb leider nicht zusagen. Ebenso wenig kann exaas eine stets fehlerfreie Darstellung der Website und der Services zusagen, vor allem nicht bei der Verwendung nicht geeigneter oder veralteter Hard- und Software (z.B. veraltete Browser).

10.3         exaas ist jederzeit berechtigt, den Zugang zu einzelnen, vom Kunden bereitgestellten Inhalten zu sperren oder diese Inhalte zu löschen, solange ein begründeter Verdacht auf eine missbräuchliche Nutzung der Plattform oder eine Nutzung entgegen der AGB besteht. Dies gilt auch, wenn der Verdacht besteht, dass diese gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen.

10.4         exaas ist zur Prüfung und redaktionellen Anpassung der durch die Kunden eingestellten Profile berechtigt. Diese Prüfung beinhaltet keine inhaltliche Veränderung des Sachverhalts. Sollte diese aus Sicht von exaas erforderlich sein, wird exaas den jeweiligen Kunden persönlich kontaktieren. Redaktionelle Anpassungen beinhalten unter anderem die Zuordnung einer Branche, der Expertise sowie orthographische und / oder grammatikalische Änderungen.

11             Nutzungsrechte

11.1         Zwecks Nutzung der Plattform räumt exaas dem Kunden und den vom Kunden für die Nutzung der Plattform vorgesehenen Mitarbeitern („Nutzer“) gegen Zahlung der vereinbarten Gebühr (bei entgeltpflichtigem Account) das einfache, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare, jederzeit widerrufliche, auf die Laufzeit des Nutzungsvertrages zeitlich und nach Maßgabe der folgenden Vorschriften inhaltlich beschränkte Recht ein, auf die Plattform mittels Telekommunikation zuzugreifen und mittels eines Browsers die mittels der Plattform bereitgestellten Funktionalitäten gemäß dieser Vereinbarung zu nutzen. Darüberhinausgehende Rechte, insbesondere an der Plattform, erhält der Kunde nicht.

11.2         Der Kunde wird die Plattform nur für seine internen Zwecke einsetzen. Er ist nicht berechtigt, die Plattform über die nach Maßgabe dieser Vereinbarung erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die Plattform Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere darf der Kunde weder die Plattform selbst noch die Rechte an der Plattform vermieten, verleihen, verkaufen, unterlizenzieren, Dritten zur Nutzung überlassen, abtreten oder übertragen, noch die Plattform kopieren oder das Kopieren der Plattform weder in Teilen noch als Ganzes genehmigen, ausgenommen in den hier ausdrücklich erlaubten Fällen. Nutzer gelten nicht als Dritte im Sinne dieser Regelung.

11.3         Der Kunde garantiert exaas, dass er zur Nutzung und Weitergabe der von ihm über die Plattform bereitgestellten Inhalte (Texte, Fotos etc.) berechtigt ist. Der Kunde stellt exaas von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Urheberrechts-, Wettbewerbs-, Marken-, Datenschutz- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die gegen exaas in Zusammenhang mit der Bereitstellung von Inhalten des Kunden auf der Plattform erhoben werden, auf erstes Anfordern hin frei. exaas ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung ihrer Rechte vorzunehmen. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz angemessener Kosten, die exaas durch eine Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehen.

12             Leistungsstörung

12.1         exaas übernimmt keine Gewähr für die Aktualität bzw. Richtigkeit der von den Kunden auf der Plattform eingestellten Inhalte.

12.2         Bei Mängeln der Plattform gewährleistet exaas den vertragsgemäßen Gebrauch durch Aktualisierung der Plattform, sobald exaas eine solche möglich ist. Als Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs gilt auch eine dem Kunden von exaas zur Verfügung gestellte zumutbare Möglichkeit der Fehlerumgehung bezogen auf die Plattform („Workaround“), soweit unter Berücksichtigung des Workaround ein unwesentlicher Fehler verbleibt.

12.3         Die Plattform ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang im Wesentlichen die auf der Webseite beschriebene Beschaffenheit hat. „Garantien“ (insb. über die Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit) werden durch exaas hinsichtlich der Plattform nicht abgegeben.  

12.4         exaas erhält vom Kunden alle für die Beseitigung von Softwarefehlern benötigten Informationen. Der Anspruch des Kunden auf Mängelbeseitigung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht reproduzierbar ist bzw. von handschriftlich oder maschinell festgehaltenen Ausgaben aufgezeigt werden kann.

12.5         Mängelansprüche des Kunden verjähren in zwölf (12) Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Gesetzlich erforderliche Mängelanzeigen des Kunden haben unverzüglich schriftlich mit einer genauen Beschreibung des Problems zu erfolgen.

12.6         Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht, wenn seine Mängelansprüche verjährt sind.

12.7         Mängelansprüche des Kunden bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder bei Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder im Zuge der Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen.

12.8         Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist exaas berechtigt, die entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Die durch exaas geleistete Unterstützung ist durch den Kunden zu den mit exaas vereinbarten oder, in Ermangelung einer Vereinbarung, marktüblichen Preisen zu vergüten.

12.9         Bezüglich der von exaas erbrachten Websessions gewährleistet exaas die vertragsgemäße und sorgfältige Ausführung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen nach den branchenüblichen Standards unter Berücksichtigung der speziellen Kenntnisse und Erfahrungen der Experten. Für die Verletzung dieser Pflicht haftet exaas im Rahmen der vereinbarten Haftungsbeschränkung. Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen.

13             Haftung

13.1         exaas haftet unbeschränkt für grob fahrlässig oder vorsätzlich von exaas, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführte Schäden. exaas haftet ferner unbeschränkt für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

13.2         Nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen durfte (sog. Kardinalpflichten), haftet exaas auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit. Diese Haftung ist auf den Ersatz der Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar waren.

13.3         Zudem ist a) für die Bereitstellung der Plattform die Haftung nach § 536a BGB und b) in den Fällen, in denen der Kunde die Plattform kostenfrei nutzt und keine Transaktionsgebühr anfällt bzw. Webessions unentgeltich erbracht werden, die Haftung von exaas für alle Fälle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

13.4         Abgesehen von den Fällen unbegrenzter Haftung gemäß Ziffer 13.1 ist die Haftung von exaas für indirekte Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.

13.5         Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter sowie der Erfüllungsgehilfen von exaas und finden auch im Falle vorvertraglicher oder deliktischer Haftung Anwendung.

13.6         Die Haftung von exaas für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

14             Geheimhaltung und Datenschutz

14.1         Die Parteien werden alle ihnen im Rahmen der Nutzung der Plattform zur Kenntnis gelangenden geheimhaltungsbedürftigen Informationen der anderen Partei geheim halten, d.h. mit der gebotenen Sorgfalt vor Kenntnisnahme durch Unbefugte schützen. Befugt im Sinne dieser Regelung sind die vertragsgemäß eingesetzten Unterauftragnehmer (einschließlich des IT-Infrastrukturanbieters, mit dessen Hilfe exaas die Plattform bereitstellt) sowie Mitarbeiter von exaas. Die Parteien verpflichten sich, nur solche Mitarbeiter oder Dritte in die Zusammenarbeit einzubeziehen, die sie zuvor in vergleichbarer Form zur Geheimhaltung verpflichtet haben.

Die Pflicht zur Geheimhaltung erfasst neben den Informationen, die direkt über die Nutzung der Plattform und der Chatfunktion zwischen den Parteien ausgetauscht werden, auch alle sonstigen geheimhaltungsbedürftigen Informationen, die zwischen den Parteien im Zusammenhang mit der über die Plattform angebahnten Geschäftsbeziehungen offenbart werden, wie bspw. im Rahmen der Websessions.

14.2         Geheimhaltungsbedürftig sind alle Informationen einer Partei – unabhängig von ihrer Form –, die als geheimhaltungsbedürftig gekennzeichnet sind oder deren Geheimhaltungsbedürftigkeit sich eindeutig aus ihrer Natur ergibt, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.

14.3         Nicht geheimhaltungsbedürftig sind Informationen, von denen die empfangene Partei nachweisen kann, dass sie entweder (a) allgemein zugänglich sind oder waren, (b) ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bereits im Besitz der Partei waren, (c) unabhängig und ohne Verwendung geheimhaltungsbedürftiger Informationen von einer anderen Partei entwickelt wurden oder (d) die Informationen rechtmäßig von einem Dritten erworben hat, der nicht zur Geheimhaltung verpflichtet war.

14.4         exaas wird die vereinbarten Anforderungen des Kunden an Datenschutz und Datensicherheit erfüllen. Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind. Soweit exaas im Rahmen der Erbringung der Leistungen nach dieser Vereinbarung personenbezogene Daten verarbeitet, wird exaas ausschließlich im Auftrag und auf Weisung des Kunden tätig. Die Parteien treffen hierzu eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

14.5         Die Geheimhaltungspflichten bestehen für fünf Jahre über das Ende des jeweiligen Nutzungsvertrages fort.

15             Vermarktung

15.1         exaas ist berechtigt, die Firmen und Marken der auf der Plattform registrierten Kunden öffentlich als Referenz zu verwenden.

15.2         exaas möchte von Zeit zu Zeit Testimonials der Kunden über abgeschlossene Beratungsprojekte zu Marketingzwecken auf der Website von exaas veröffentlichen. Die Kunden räumen exaas zu diesem Zweck unentgeltlich das einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, exaas bereitgestellte Testimonials öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu verbreiten und hierfür in den Grenzen des (Urheber-) Persönlichkeitsrechts zu bearbeiten. Das Unternehmen bzw. der Experte kann diese Rechteeinräumung jederzeit schriftlich (Textform reicht aus) gegenüber exaas widerrufen.

15.3         exaas beabsichtigt, Expertenprofile zu Marketingzwecken auf der Website von exaas hervorzuheben. Der Experte räumt exaas zu diesem Zweck unentgeltlich das einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, seine Profilinformationen (Expertise) an herausgehobener Stelle öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu verbreiten und hierfür in den Grenzen des (Urheber-) Persönlichkeitsrechts zu bearbeiten. Der Experte kann diese Rechteeinräumung jederzeit schriftlich (Textform reicht aus) gegenüber exaas widerrufen.

16             Sonstiges

16.1         exaas behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Der Kunde wird sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen schriftlich über die Änderungen informiert. Im Rahmen dieser Information werden dem Kunden die neuen AGB mitgeteilt. Er ist berechtigt, der Geltung der neuen AGB innerhalb von vier Wochen nach Zugang dieser Mitteilung zu widersprechen. Unterlässt der Kunde einen Widerspruch, werden die geänderten AGB nach Ablauf der sechswöchigen Frist Vertragsbestandteil. Auf diese Frist wird exaas den Kunden im Rahmen der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.

16.2         Ist nach diesen AGB die Schriftform erforderlich, reicht zu deren Einhaltung die Textform aus, es sei denn, dies ist im Einzelfall abweichend geregelt.

16.3         Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und exaas unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.4         Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, sofern eine solche Vereinbarung zwischen den Parteien gesetzlich zulässig ist.


 

B. Ergänzende Bedingungen Websessions von Experten

1          Geltungsbereich

exaas beabsichtigt, vom Experten Websessions zu beziehen. Leistungsempfänger der per Websessi-on erbrachten Leistungen ist der Unternehmer im Sinn der AGB. Der Unternehmer wird jedoch nicht Vertragspartner des Experten bezüglich der Websession, Vertragspartnerin des Experten ist allein exaas.

2          Vereinbarung und Abwicklung einer Websession

2.1       Der Gegenstand einer konkreten Websession, wie Zeitpunkt der Websession sowie deren zeitlicher Umfang, richtet sich immer nach den zwischen dem Experten und dem Unternehmen vereinbarten Konditionen („Angebot“).

2.2       Zwecks Vereinbarung eines Angebots über eine konkrete Websession können die bei der Plattform registrierten Unternehmen die bei exaas registrierten Experten über die Plattform kontaktieren und auf Basis der vom Experten auf der Plattform angegebenen Vergütungssätze eine konkrete Websession beim Experten anfragen.

2.3       Der Experte handelt im Rahmen der Vereinbarung eines Angebots mit einem Unternehmen als Vertreter von exaas.  Der Experte ist insbesondere berechtigt, die vom Unternehmen für die Websession zu zahlende Vergütung im Namen von exaas zu vereinbaren.

2.4       Ein Vertrag über eine Websession kommt zustande, wenn das Unternehmen über die Plattform beim Experten eine Terminanfrage zu einer bezahlten Websession gestellt hat und diese vom Experten bestätigt wird. Unternehmen und Experte erhalten nach der Terminbestätigung durch den Experten eine Termineinladung über die Plattform zu der gebuchten Websession sowie einen Link für das Video-Telefonat.

3          Ausgenommene Leistungen

3.1       Den Parteien ist bewusst, dass eine webbasierte Beratung über die Plattform aufgrund der fehlenden Augenscheinnahme der Gegebenheiten beim Unternehmen sowie des beschränkten zeitli-chen Umfangs der Websession gewissen Einschränkungen unterliegt. Die Erbringung von Websessi-ons über die Plattform ist weder dazu konzipiert noch dazu geeignet, Leistungen anzubieten, die der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) unterfallen. Dem Un-ternehmen ist es insoweit untersagt, Websessions mittels der Plattform anzufragen und zu beauftra-gen, die Leistungen nach der HOAI beinhalten.

Der Experte wird daher im Rahmen von Angeboten für Websessions nur

•           Leistungen, die keine Leistungen nach der HOAI beinhalten sowie

•           keine erfolgsorientierten Leistungen, wie die Erstellung von Gutachten und sonstigen Gewer-ken, sowie tiefergehende Beratungsleistungen

anbieten und vereinbaren.

3.2       Eine Überlassung von Beschäftigten durch den Experten oder jede Eingliederung der Be-schäftigten des Experten in den Betrieb von exaas bzw. der Unternehmen, die zu einer Überleitung von Arbeitsverträgen führen könnte (nachfolgend „Arbeitnehmerüberlassung“), ist von den Parteien nicht gewollt. Der Experte wird seine Leistungen so organisieren und erbringen, dass es nicht zu einer Arbeitsüberlassung kommt und exaas unverzüglich schriftlich darauf hinweisen, wenn dieser Hand-lungen vornimmt oder Erklärungen abgibt, die zu einer Arbeitnehmerüberlassung führen können.

4          Leistungen des Experten

4.1       Der Experte erbringt für exaas die im Angebot bezeichneten Leistungen.

4.2       Je Kalenderjahr ist die Anzahl an Beratungsstunden, die der Experte mittels Websession auf Basis dieser Zusatzbedingungen erbringt, beschränkt auf maximal 400 Stunden je Experte bzw. Mit-arbeiter des Experten.

4.3       Der Experte setzt zur Leistungserbringung geeignetes und ausreichend fachlich qualifiziertes eigenes Personal ein. Der Einsatz von Subunternehmern ist nicht gestattet.

Der Experte verpflichtet sich zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns an die von ihm zu Leistungs-erbringung eingesetzten Mitarbeiter. Der Experte verpflichtet sich gegenüber exaas auf dessen Nach-frage jederzeit nachzuweisen, dass der Experte die Regelungen zum gesetzlichen Mindestlohn ein-hält. Als Nachweis gilt auch eine Eigenbestätigung des Experten, solange diese Eigenbestätigung nicht durch gegenüber exaas geltend gemachte Ansprüche wegen eines behaupteten Verstoßes ge-gen die Regelungen zum gesetzlichen Mindestlohn entkräftet wird.

4.4       Der Experte erbringt sämtliche Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt nach den Grunds-ätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung, die der Entwicklung der Branche und den Bedürfnissen des die Websession beziehenden Unternehmens in bester Weise gerecht werden.

4.5       Der Experte wird bei Erbringung seiner Leistungen eine neutrale, fachliche Position einneh-men. Insbesondere dürfen die Inhalte der Leistungen des Experten nicht dem Zweck der Unterstüt-zung wirtschaftlicher Eigeninteressen oder der Vermarktung des Experten oder mit ihm mittelbar oder unmittelbar verbundener Dritter dienen.

4.6       Wird die Websession nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht, so ist der Experte ver-pflichtet, die Leistung nach einer entsprechenden Mängelrüge ohne Mehrkosten für exaas innerhalb einer von exaas zu setzenden angemessenen Frist vertragsgemäß zu erbringen. Die Mängelrüge und Fristsetzung kann durch das Unternehmen im Namen von exaas erfolgen. Gelingt die vertragsgemä-ße Erbringung der Leistung aus vom Experten zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer gesetz-ten Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist exaas nach eigener Wahl berechtigt, Minderung zu verlangen, die Leistungen auf Kosten des Experten von einem qualifizierten Dritten erbringen zu las-sen oder vom Vertrag über die Websession zurückzutreten.

5          Besondere Bestimmungen

5.1       Der Experte ist sich darüber bewusst, dass seine Tätigkeiten unter diesen Zusatzbedingun-gen nicht sozialversicherungspflichtig sind, so dass der Experte selbst für einen ausreichenden Ver-sicherungsschutz für die Alters-, Krankheits- und Unfallvorsorge verantwortlich ist.

5.2       Der Experte verpflichtet sich, Vergütungsüberzahlungen ohne Rücksicht auf eine noch vor-handene Entreicherung zurückzuzahlen.

5.3       Der Experte versichert mit der Vereinbarung der jeweiligen Websession, dass er in den letz-ten drei Monaten vor Beginn der erstmaligen Leistungserbringung über die Plattform nicht bei dem genannten Unternehmen mittelbar oder unmittelbar beschäftigt war und auch keine sonstigen Leistun-gen für dieses Unternehmen erbracht hat.

6          Fristen, Termine

6.1       Im Angebot oder sonst vereinbarte Ausführungsfristen oder Ausführungstermine (nachfol-gend zusammengefasst „Termine“), sind für den Experten bindend, sofern sie nicht ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet sind. Der Experte gerät mit Überschreitung eines Termins automatisch in Verzug, es sei denn er hat die Überschreitung nicht zu vertreten.

6.2       Erkennt der Experte, dass Termine nicht eingehalten werden können, ist er verpflichtet, exaas und das die Websession beziehende Unternehmen hierüber unverzüglich schriftlich zu informie-ren. Sollte dem Experten die Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt, Krankheit oder aus ande-ren nicht von ihm zu vertretenden Gründen nicht möglich sein, entfällt der Vergütungsanspruch des Experten; § 616 BGB findet keine Anwendung. Auf Verlangen von exaas wird der Experte die Leistun-gen zu einem einvernehmlich vereinbarten, späteren Zeitpunkt schnellstmöglich wie vereinbart nach-holen.

7          Mitwirkungsobliegenheiten von exaas

7.1       exaas schafft in seinem Verantwortungsbereich auf seine Kosten die für die Erbringung der Leistungen notwendigen Voraussetzungen und erfüllt seine Mitwirkungsobliegenheiten so rechtzeitig, dass dem Experten für die Erfüllung seiner Leistungen eine angemessene Vorlaufzeit verbleibt. Ist für die Mitwirkung ein Zeitpunkt nicht ausdrücklich festgelegt, wird der Experte diese rechtzeitig schrift-lich anfordern. exaas stellt dem Experten – abgesehen von der Nutzungsmöglichkeit der Plattform – keine Arbeitsmittel für die Durchführung seiner Leistungen zur Verfügung.  

7.2       Ist die Leistungserbringung durch den Experten von der Bereitstellung von Informationen durch das Unternehmen abhängig, sind solche Anforderungen durch den Experten im Angebot aus-drücklich zu benennen. Dies gilt entsprechend für die zur Leistungserbringung relevanten, techni-schen und organisatorischen Veränderungen im Geschäftsbetrieb des Unternehmens. Deren Bereit-stellung obliegt exaas ebenfalls nur dann, wenn diese Anforderungen im Angebot konkret beschrieben sind.

7.3       Verletzt exaas seine Mitwirkungsobliegenheiten, wird der Experte exaas schriftlich eine an-gemessene Frist zur Nachholung setzen.

8          Vergütung und Gutschriftverfahren

8.1       Die Höhe der Vergütung für eine Websession ergibt sich aus dem Angebot. Zahlungen erfol-gen in Euro.

8.2       Die Vergütung ist – soweit die erbrachten Leistungen nicht umsatzsteuerfrei sind – zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu entrichten. Die Parteien vereinbaren, dass die vom Experten im Rah-men einer Websession erbrachten Leistungen per Gutschrift im Sinne § 14 Absatz 2 Satz 2 UStG abgerechnet werden. Die Verpflichtung des Experten zur Erstellung von Rechnungen entfällt insoweit und die Abrechnungslast geht auf exaas über. Die vertraglichen bzw. gesetzlichen Regelungen zur Fälligkeit der Vergütung sowie den Zahlungszielen bleiben von der Vereinbarung des Gutschriftverfah-rens unberührt.

Das Unternehmen bestätigt über die entsprechende Funktion der Plattform die vollständige Durchführung der jeweiligen Websession, so dass hierüber der Nachweis über die Erbringung des Leistungen des Experten erfolgt. Die Bestätigung der Leistungserbringung durch das Unternehmen über die Plattform ist die Grundlage für die Gutschriftstellung an den Experten. exaas wird die Gutschrift einmal monatlich nachrrangig für alle im Vormonat vom Experten erbrachten Websession erstellen. Hierbei werden nur solche Websessions berücksichtigt, für die zum Zeitpunkt der Gutschrifterstellung die entsprechenden Bestätigungen der Unternehmen vorliegen. Die erstellte Gutschrift  wird an den Experten übermittelt.  Die Gutschrift wird per Email versandt und steht ebenso zum Download über die Plattform zur Verfügung.

8.3       Vorbehaltlich einer im Angebot vereinbarten längeren Frist erfolgen Zahlungen innerhalb von 30 Kalendertagen nach Fälligkeit (Gutschrifterstellung).

9          Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

9.1       „Arbeitsergebnisse“ sind alle aus der Erbringung der Websessions durch den Experten un-mittelbar oder mittelbar entstehenden Materialien, gleich ob mit oder ohne Beteiligung von exaas. Hierunter fallen zusammengefasst alle durch das Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht, Ge-brauchsmusterrecht, Designrecht oder andere gewerbliche Schutzrechte geschützte oder schutzfähi-ge Werke und Leistungen, gleich ob verkörpert (z.B. Dokumente, Gegenstände, Datenträger, Modelle, Zeichnungen) oder nicht verkörpert sowie unabhängig von der Entwicklungsstufe, einschließlich des fachlichen oder technischen Know-how und bei Software einschließlich der Sourcen (Quellcode), Skripte, Schnittstellen/APIs und deren Beschreibungen.

9.2       exaas erhält an sämtlichen Arbeitsergebnissen mit deren Entstehung das ausschließliche, sachlich, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht für alle bekannten und unbe-kannten Nutzungsarten. Das Nutzungsrecht ist an das die Websession beauftragende Unternehmen übertragbar und an dessen Konzernunternehmen im Sinn von §§ 15 ff AktG unterlizenzierbar. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zu-gänglichmachung, Vermietung und Bearbeitung sowie Umarbeitung einschließlich der Übersetzung sowie der Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung und Vermietung der Bearbei-tungen und Umarbeitungen. Für die Einräumung dieser Nutzungsrechte ist in der vereinbarten Vergü-tung ein angemessener Anteil enthalten. §§ 32a, 32c UrhG bleiben unberührt.

9.3       Soweit im Rahmen der Leistungserbringung vom Experten Arbeitsergebnisse entstehen, die patent-, gebrauchsmuster- oder designfähig sind, darf das Unternehmen eine entsprechende Schutz-rechtsanmeldung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vornehmen. Der Experte unterstützt exaas und das Unternehmen im Rahmen einer solchen Anmeldung insbesondere durch Abgabe erfor-derlicher Erklärungen und Bereitstellung von Informationen aus der Sphäre des Experten.

9.4       Machen Dritte Ansprüche an Arbeitsergebnissen wegen einer angeblichen oder tatsächlichen Verletzung von Rechten Dritter geltend, wird der Experten exaas hierüber unverzüglich in Textform informieren und entweder

9.4.1     für exaas und das Unternehmen kostenfrei die für die Beseitigung der Ansprüche Dritter erforderlichen Rechte erwerben, oder

9.4.2     für exaas kostenfrei die betroffenen Arbeitsergebnisse so umgestalten, dass die Rechte der Dritten nicht mehr beeinträchtigt sind, ohne dass hierdurch Qualität oder Quantität der betroffenen Arbeitsergebnisse zum Nachteil von exaas verändert, verschlechtert oder sonst beeinträchtigt wer-den, oder

9.4.3     falls die vorgenannten Varianten tatsächlich oder rechtlich unmöglich oder unzumutbar sind, den rechtsverletzenden Teil aus den betroffenen Arbeitsergebnissen entfernen und die Vergütung angemessen reduzieren.

9.5       Weitere Ansprüche von exaas bleiben unberührt.

10        Laufzeit und Stornierung von Websessions

Leistungsbeginn und Leistungsdauer der jeweiligen Websession ergeben sich aus dem Angebot. Jede Partei ist berechtigt, bis maximal 48 Stunden vor Beginn der vereinbarten Websession diese durch Erklärung gegenüber der anderen Partei kostenlos zu stornieren. Die Stornierung ist mittels der hier-für vorgesehenen Funktion der Plattform der anderen Partei mitzuteilen.


 

C. Ergänzende Bedingungen für Websessions für Unternehmen

1          Geltungsbereich

Das Unternehmen beabsichtigt, von exaas Websessions zu beziehen. Leistungserbringer der per Websession erbrachten Leistungen ist ein bei exaas registrierter Experte. Der Experte wird jedoch nicht Vertragspartner des Unternehmens bezüglich der Websession; Vertragspartnerin des Unter-nehmens ist allein exaas.

2          Vereinbarung und Abwicklung einer Websession

2.1       Der Gegenstand einer konkreten Websession wie Zeitpunkt der Websession sowie deren zeitlicher Umfang richtet sich immer nach den zwischen exaas und dem Unternehmen vereinbarten Konditionen („Angebot“). Ein Anspruch auf eine konkrete Websession mit einem konkreten Experten besteht nicht, solange kein Vertragsschluss gemäß Ziffer 2.4 erfolgt ist.

2.2       Zwecks Vereinbarung eines Angebots über eine konkrete Websession kann das Unternehmen die bei exaas registrierten Experten über die Plattform kontaktieren und auf Basis der vom Experten auf der Plattform angegebenen Vergütungssätze eine konkrete Websession beim Experten anfragen.

2.3       Der Experte handelt im Rahmen der Vereinbarung eines Angebots mit einem Unternehmen als Vertreter von exaas.  Der Experte ist berechtigt, die vom Unternehmen für die Websession zu zahlende Vergütung im Namen von exaas zu vereinbaren.

2.4       Ein Vertrag über eine Websession kommt zustande, wenn das Unternehmen über die Plattform beim Experten eine Terminanfrage zu einer bezahlten Websession gestellt hat und diese vom Experten bestätigt wird. Unternehmen und Experte erhalten nach der Terminbestätigung durch den Experten eine Termineinladung über die Plattform zu der gebuchten Websession sowie einen Link für das Video-Telefonat.

2.5       Nach Durchführung der Websession bestätigt das Unternehmen die Durchführung über die entsprechende Funktion der Plattform. Die Bestätigung ist innerhalb von 3 Tagen nach Beendigung der Websession durch das Unternehmen vorzunehmen.

3          Ausgenommene Leistungen

Den Parteien ist bewusst, dass sich eine webbasierte Beratung über die Plattform aufgrund der fehlenden Augenscheinnahme der Gegebenheiten beim Unternehmen sowie des beschränkten zeitlichen Umfangs der Websession auf reine Beratungsleistungen beschränkt und auch im Übrigen gewissen Einschränkungen unterliegt.

Die Erbringung von Websessions über die Plattform ist weder dazu konzipiert noch dazu geeignet, Leistungen anzubieten, die der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) unterfallen. Dem Unternehmen ist es insoweit untersagt, Websessions mittels der Plattform anzufragen und zu beauftragen, die Leistungen nach der HOAI beinhalten.

Ebenso dürfen im Rahmen einer Websession keine erfolgsorientierte Leistungen, wie die Erstellung von Gutachten und sonstigen Gewerken, sowie tiefergehende Beratungsleistungen beauftragt und erbracht werden.

4          Leistungen von exaas

4.1       Bereitstellung der Plattform zu Anbahnung eines Vertragsschlusses über Beratungsleistun-gen.

4.2       exaas erbringt die im Angebot vereinbarten Beratungsleistungen.

4.3       Die Leistungserbringung erfolgt durch einen Experten als Unterauftragnehmer von exaas.

4.4       Der Auftragnehmer erbringt die Websession mit der branchenüblichen Sorgfalt und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung in der Branche des Experten.

5          Besondere Mitwirkungspflichten des Unternehmens

5.1       Das Unternehmen schafft in seinem Verantwortungsbereich auf seine Kosten die für die Erbringung der Leistungen notwendigen Voraussetzungen und erfüllt seine Mitwirkungspflichten so rechtzeitig, dass exaas für die Erfüllung seiner Leistungen eine angemessene Vorlaufzeit verbleibt. Leistungsspezifische Mitwirkungsobliegenheiten und Beistellungsleistungen können im Angebot ver-einbart werden.  

5.2       Das Unternehmen stellt exaas alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen zur Verfügung. Außerdem wird das Unternehmen exaas von für die Erbringung der Leistungen rele-vanten, technischen und organisatorischen Veränderungen in seinem Geschäftsbetrieb so rechtzeitig unterrichten, dass exaas die Erbringung seiner Leistungen darauf abstimmen kann.

5.3       Das Unternehmen benennt schriftlich mindestens einen Ansprechpartner für exaas und eine Anschrift und E-Mail-Adresse, unter der die Erreichbarkeit des Ansprechpartners sichergestellt ist. Der Ansprechpartner muss in der Lage sein, für das Unternehmen die erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen. Der Ansprechpartner sorgt für eine gute Kooperation mit dem Ansprechpartner bei exaas sowie dem Experten.

5.4       Verletzt das Unternehmen seine Mitwirkungspflichten, wird exaas eine angemessene Frist zur Nachholung setzen. Die Fristsetzung kann durch den Experten im Namen von exaas erfolgen. Weitergehende Rechte von exaas bleiben unberührt.

6          Vergütung

6.1       Die Höhe der Vergütung für eine Websession ergibt sich aus dem Angebot. Zahlungen erfol-gen in Euro.

6.2       Die Vergütung ist – soweit die erbrachten Leistungen nicht umsatzsteuerfrei sind – zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu entrichten.

6.3       Vorbehaltlich einer im Angebot vereinbarten kürzeren Frist erfolgen Zahlungen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Fälligkeit. Die Vergütung ist jeweils zum Ende eines Monats für die im laufen-den Monat erbrachten Leistungen fällig. exaas stellt dem Unternehmen alle im Monat der Abrechnung vom Unternehmen gebuchten und durchgeführten Websessions gebündelt in Rechnung.

7          Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

exaas räumt dem Unternehmen an den im Rahmen der Durchführung der Websessions für das Unter-nehmen erstellten Ergebnisse (nachfolgend „Arbeitsergebnisse“) ein zeitlich und räumlich unbe-schränktes einfaches Nutzungsrecht für seine internen Unternehmenszwecke ein. Dieses Recht ge-währt exaas dem Unternehmen unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung. Das Unternehmen ist berechtigt, das Recht auf bei Vertragsschluss mit ihm im Sinne des §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen zu übertragen oder diesen ein einfaches Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen unterzulizenzieren.

8          Laufzeit und Stornierung von Websessions

Leistungsbeginn und Leistungsdauer der jeweiligen Websession ergeben sich aus dem Angebot. Jede Partei ist berechtigt, bis maximal 48 Stunden vor Beginn der vereinbarten Websession diese durch Erklärung gegenüber der anderen Partei kostenlos zu stornieren. Die Stornierung ist mittels der hier-für vorgesehenen Funktion der Plattform der anderen Partei mitzuteilen. 

 

 

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