Allgemeine Geschäfts- und
Nutzungsbedingungen der Plattform exaas
Stand:
Februar 2021
1.1
Die exaas GmbH, Zielstattstr. 19, 81379 München (nachfolgend
„exaas“), betreibt die Internet-Plattform www.exaas.de bzw. app.exaas.io (die „Plattform“).
Die Plattform ermöglicht es Unternehmen Technologieexperten aus den verschiedenen
Bereichen wie Fertigungstechnologien, Produktionsprozesse, Produktentwicklung,
Qualität und Materialwissenschaft zu finden und mittels der Plattform zu
kontaktieren. Die Einzelheiten der Nutzung der Plattform werden durch die
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) sowie die
Beschreibung der Funktionalitäten und Accountdetails auf der Webseite von exaas
festgelegt.
1.2
Diese AGB regeln das Verhältnis zwischen exaas als
Betreiber der Plattform einerseits sowie den die Plattform nutzende Unternehmen
und Experten andererseits. Gegenstand dieser AGB sind nur die Leistungen, die
exaas den Kunden über den jeweils gebuchten Account zur Verfügung stellt. Die
Vereinbarung und Durchführung von bezahlten Websessions ist über entsprechende
Zusatzbedingungen geregelt.
1.3
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden
anstelle dieser oder ergänzend zu diesen AGB nur dann Vertragsbestandteil, wenn
exaas dies im Rahmen des Vertragsschlusses gegenüber dem Kunden ausdrücklich
schriftlich bestätigt. Dem Kunden ist bewusst, dass der Beginn der
Leistungserbringung durch exaas unter keinen Umständen als Akzeptanz von
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden zu verstehen ist.
1.4
Zusätzlich zu den Allgemeinen Regelungen (A.) dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die ergänzenden Bedingungen für Websessions
für Unternehmer bzw. die ergänzenden Bedingungen für Websessions von Experten.
Sofern ein Experte eine Websession bei einem anderen Experten buchen möchte,
gelten für den die Websession buchenden Experten die ergänzenden Bedingungen
für Websession für Unternehmen. Die Ergänzenden Bedingungen gehen den
Allgemeinen Regelungen vor, soweit sie diesen widersprechen.
2.1
Als „Experte“ wird bezeichnet, wer sich als selbstständiges
Unternehmen bei exaas als Experte für ein bestimmte Domaine innerhalb industrieller
Produktentwicklungs- und Herstellungsprozze registriert.
2.2
„Unternehmen“ sind alle juristischen Personen, welche
die Plattform nutzen, um Experten für Beratungsprojekte zu suchen, zu finden
und entsprechende Projekte mit dem Experten zu vereinbaren.
2.3
Experte und Unternehmen werden gemeinsam als „Kunden“
bezeichnet.
2.4
„Websessions“ sind webbasierte, entgeltpflichtige
Beratungsleistungen zur Klärung spezifischer Fragestellungen, die ein Experte
im Auftrag von exaas aufgrund entsprechender Buchung eines Unternehmens bei
exaas erbringt.
3.1
Für Experten erfolgt der Vertragsschluss durch die Registrierung
eines exaas Accounts über die Website www.exaas.de bzw. app.exaas.io. Teil des Registrierungsprozesses
ist die Angabe von Account- & Kontaktdaten, die Wahl eines Abopaketes inkl. der Eingabe der Zahlungsdaten (falls durch
den Accountyp gefordert) sowie die Erstellung eines
Expertenprofils. Im Zuge der Erstellung eines Expertenprofils erfolgt die
Eingabe von Kenntnissen sowie Lebenslaufdaten. Der Registrierungsprozess ist
abgeschlossen, sofern das durch den Experten zur Veröffentlichung freigegebene
Profil durch exaas nach Prüfung zur Veröffentlichung freigegeben wird. Sollte
das Profil nach Prüfung durch exaas nicht veröffentlicht werden, erfolgt kein
Vertragsschluss und etwaige bereits getätigte Zahlungen werden zurückerstattet.
3.2
Für Ünternehmen erfolgt der
Vertragsschluss durch die Registrierung eines exaas Accounts über die Website
www.exaas.de bzw. app.exaas.io. Teil des Registrierungsprozesses ist die Angabe
von Account- & Kontaktdaten, die Wahl eines Abopaketes
inkl. der Eingabe der Zahlungsdaten (falls durch den Accountyp
gefordert).
4.1
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende
Sprache ist Deutsch.
4.2
Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den gebuchten
Leistungen einschließlich einem Link zu den AGB werden dem Kunden per E-Mail
mit der Buchungsbestätigung zugesandt. Die AGB sind auf der Webseite von exaas gespeichert
und für den Kunden abrufbar.
5.1
Der Nutzungsvertrag für den gebuchten Account hat eine
Laufzeit von 12 Monaten beginnend ab Buchung des Account („Mindestvertragslaufzeit“). Die
Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12
Monate, sofern nicht eine Partei den Nutzungsvertrag unter Einhaltung einer
Frist von drei Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder der jeweiligen
Verlängerung kündigt. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen (Textform
reicht aus). Sie muss keine Angabe von Gründen enthalten.
5.2
Für den Fall, dass exaas und der Kunde eine Testphase („Trial-Phase“)
vereinbaren, ist der Kunde berechtigt, die Plattform während der Dauer der
vereinbarten Trial-Phase im vollen Umfang des ausgewählten Accounts zu nutzen. Jede
Partei ist berechtigt, die Trail-Phase bis zum letzten Tag der Laufzeit der Trial-Phase
schriftlich zu kündigen (Textform reicht aus). Erfolgt keine Kündigung, endet
die Trail-Phase mit Auflauf der vereinbarten Laufzeit und die Mindestvertragslaufzeit
nach Ziffer 5.1 beginnt.
5.3
Unbeschadet bleibt das Recht der Parteien zur
schriftlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Besteht der Kündigungsgrund in
einer Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung, hat die kündigende Partei
vor Kündigung der anderen Partei eine angemessene Frist zur Behebung des
Grundes für die Kündigung zu setzen. Als wichtiger Grund für eine Kündigung
gelten alle Umstände, die eine weitere Zusammenarbeit mit der anderen Partei
unzumutbar machen, insbesondere auch eine Geschäftseinstellung durch exaas oder
wiederholte oder andauernde schwere Mängel in der Leistungserbringung.
5.4
exaas wird die für den Kunden auf der Plattform gespeicherten
Daten zwischen 2 und 4 Wochen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses
löschen. Der Kunde ist daher verpflichtet, bei Vertragsbeendigung die für ihn
von exaas gespeicherten Daten und insbesondere die Ergebnisse der Beratungsprojekte
sowie die Daten und Dokumente der Vertragspartner der Beratungsprojekte auf
seinen eigenen Systemen zu speichern, um einen Datenverlust zu verhindern.
6.1
Der Nutzungsvertrag für die Bereitstellung Plattform umfasst
abhängig vom seitens des Kunden gewählten Account die Nutzung verschiedener Funktionen
entsprechend der Beschreibung auf der Webseite von exaas.
6.2
Über die Plattform erhalten die Unternehmen Zugriff
auf die registrierten Experten, können Experten für bestimmte Themen suchen und
über die Plattform kontaktieren.
Zudem können sich die
Unternehmen im Rahmen eines maximal 15-minütigen, kostenlosen Erstgesprächs mit
dem Experten austauschen, sofern die Experten über den passenden Account-Typ
verfügen und diesbezüglich verfügbare Zeiten definiert haben. Gegenstand dieses
Erstgesprächs sind noch keine Beratungsleistungen seitens des Experten, sondern
es soll dem gegenseitigen Kennenlernen dienen.
6.3
Bei Buchung des entsprechenden Accounts
können Kunden zudem den „Experten-Such-Service“ in Anspruch nehmen. Findet sich
zu dem gesuchten Thema auf der Plattform kein entsprechender Experte, kann der
Kunde bei exaas die Suche eines entsprechenden Experten außerhalb der Plattform
beauftragen. exaas wird versuchen, einen entsprechenden Experten zu finden und
dessen Expertise über die Plattform anzubieten. exaas schuldet insoweit ein
Bemühen; die Zusage einer erfolgreichen Suche und Ergänzung des
Expertennetzwerks auf der Plattform ist mit dem Experten-Such-Service nicht
verbunden.
7.1
Abhängig von dem vom Kunden gebuchten Account wird
eine Gebühr für die Bereitstellung der Plattform fällig.
7.2
Die auf der Webseite von exaas bestimmten Preise sind
Nettopreise, zu denen jeweils die gesetzlich bestimmte Umsatzsteuer hinzukommt.
Die Vergütung für die Bereitstellung der Plattform wird zu Beginn eines
Vertragsjahres im Voraus in Rechnung gestellt.
7.3
Die Gebühr wird bei Abschluss des Nutzungsvertrages fällig
und ist entsprechend dem vom Kunden bei der Registrierung gewählten
Zahlungsmittel zahlbar.
7.4
Preisänderungen kündigt exaas dem Kunden schriftlich
und ausdrücklich mindestens drei (3) Monate vor Ende des Vertragsjahres an. Im
Falle einer Preiserhöhung ist der Kunde binnen vier (4) Wochen nach Zugang der
Benachrichtigung berechtigt, der Preiserhöhung zu widersprechen. Sofern der
Kunde nicht widerspricht, gelten die neuen Preise für das neue Vertragsjahr und
Folgejahre bis zu einer etwaigen weiteren Preisänderung. Widerspricht der
Kunde, kann exaas das Vertragsverhältnis mit dem Kunden mit einer Frist von
sechs (6) Wochen zum Ende des Vertragsjahres kündigen.
8.1
Hat ein Unternehmen Interesse an einem bestimmten
Experten, ist eine direkte Kontaktaufnahme zum Experten dem Unternehmen über
die Chatfunktion der Plattform bzw. die dort vom Experten hinterlegten Kontaktdaten
möglich. Die Klärung der Vertragsdetails des Beratungsprojektes sowie der
Abschluss des Vertrages erfolgen unmittelbar zwischen dem Experten und dem Unternehmen.
8.2
Die Buchung und Durchführung von entgeltpflichtigen
Websessions richtet sich nach den ergänzenden Bedingungen für Websessions.
9.1
Der Kunde ist verpflichtet, alle Daten, welche den
Nutzern auf der Plattform zugänglich gemacht werden, immer auf aktuellem Stand
zu halten.
9.2
Der Kunde wird alle auf der Plattform einsehbaren
Informationen der anderen Nutzer streng vertraulich behandeln. Diese Pflicht
zur Vertraulichkeit umfasst auch die Informationen, welchem dem Kunden vor
Projektbeginn im Rahmen des Erstgesprächs mit dem Experten bzw. Unternehmen zur
Kenntnis gelangen. Falls sich das Unternehmen nach dem Erstgespräch für einen
anderen Experten entscheidet, wird das Unternehmen alle Informationen zu nicht
ausgewählten Experten vernichten bzw. löschen. Gleiches gilt für Informationen
des Unternehmens, die dem Experten während des Erstgesprächs zur Kenntnis
gebracht werden.
9.3
Der Kunde hat bei jeglicher Nutzung der Plattform die
geltenden Gesetze zu beachten.
9.4
Die Zugangsdaten zum Account (insb. Login-Daten) hat der
Kunde geheim zu halten und darf diese keinen Dritten überlassen.
9.5
Ein Experte ist verpflichtet, eine Kontaktanfrage
eines Unternehmens innerhalb angemessener Frist grundsätzlich zu beantworten.
Eine Pflicht zum Abschluss eines Beratungsvertrages besteht jedoch nicht.
10.1
exaas ist berechtigt, registrierte Kunden von der
Teilnahme an der Plattform auszuschließen bzw. den Nutzungsvertrag zu kündigen,
wenn der Kunde wesentliche Pflichten zur Nutzung der Plattform, insbesondere
diese AGB, oder geltende Gesetze verletzt.
10.2
exaas ist bemüht, seine Services Unternehmen stets und
möglichst vollständig auf allen Endgeräten zur Verfügung stehen und trifft alle
hierfür zumutbaren technischen und personellen Vorkehrungen, die Überlastung
oder Ausfall der Plattform weitestgehend auszuschließen. Eine 100%ige
Verfügbarkeit der Website kann exaas deshalb leider nicht zusagen. Ebenso wenig
kann exaas eine stets fehlerfreie Darstellung der Website und der Services
zusagen, vor allem nicht bei der Verwendung nicht geeigneter oder veralteter Hard-
und Software (z.B. veraltete Browser).
10.3
exaas ist jederzeit berechtigt, den Zugang zu
einzelnen, vom Kunden bereitgestellten Inhalten zu sperren oder diese Inhalte
zu löschen, solange ein begründeter Verdacht auf eine missbräuchliche Nutzung der
Plattform oder eine Nutzung entgegen der AGB besteht. Dies gilt auch, wenn der
Verdacht besteht, dass diese gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter
verstoßen.
10.4
exaas ist zur Prüfung und redaktionellen Anpassung der
durch die Kunden eingestellten Profile berechtigt. Diese Prüfung beinhaltet
keine inhaltliche Veränderung des Sachverhalts. Sollte diese aus Sicht von exaas
erforderlich sein, wird exaas den jeweiligen Kunden persönlich kontaktieren. Redaktionelle
Anpassungen beinhalten unter anderem die Zuordnung einer Branche, der Expertise
sowie orthographische und / oder grammatikalische Änderungen.
11.1
Zwecks Nutzung der Plattform räumt exaas dem Kunden
und den vom Kunden für die Nutzung der Plattform vorgesehenen Mitarbeitern
(„Nutzer“) gegen Zahlung der vereinbarten Gebühr (bei entgeltpflichtigem
Account) das einfache, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare, jederzeit
widerrufliche, auf die Laufzeit des Nutzungsvertrages zeitlich und nach Maßgabe
der folgenden Vorschriften inhaltlich beschränkte Recht ein, auf die Plattform
mittels Telekommunikation zuzugreifen und mittels eines Browsers die mittels
der Plattform bereitgestellten Funktionalitäten gemäß dieser Vereinbarung zu
nutzen. Darüberhinausgehende Rechte, insbesondere an der Plattform, erhält der
Kunde nicht.
11.2
Der Kunde wird die Plattform nur für seine internen
Zwecke einsetzen. Er ist nicht berechtigt, die Plattform über die nach Maßgabe
dieser Vereinbarung erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen
zu lassen oder die Plattform Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere darf
der Kunde weder die Plattform selbst noch die Rechte an der Plattform vermieten,
verleihen, verkaufen, unterlizenzieren, Dritten zur Nutzung überlassen,
abtreten oder übertragen, noch die Plattform kopieren oder das Kopieren der Plattform
weder in Teilen noch als Ganzes genehmigen, ausgenommen in den hier
ausdrücklich erlaubten Fällen. Nutzer gelten nicht als Dritte im Sinne dieser
Regelung.
11.3
Der Kunde garantiert exaas, dass er zur Nutzung und
Weitergabe der von ihm über die Plattform bereitgestellten Inhalte (Texte,
Fotos etc.) berechtigt ist. Der Kunde stellt exaas von allen Ansprüchen
Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Urheberrechts-, Wettbewerbs-,
Marken-, Datenschutz- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die gegen exaas in
Zusammenhang mit der Bereitstellung von Inhalten des Kunden auf der Plattform
erhoben werden, auf erstes Anfordern hin frei. exaas ist berechtigt, selbst
geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung ihrer
Rechte vorzunehmen. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz angemessener
Kosten, die exaas durch eine Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehen.
12.1
exaas übernimmt keine Gewähr für die Aktualität bzw.
Richtigkeit der von den Kunden auf der Plattform eingestellten Inhalte.
12.2
Bei Mängeln der Plattform gewährleistet exaas den
vertragsgemäßen Gebrauch durch Aktualisierung der Plattform, sobald exaas eine
solche möglich ist. Als Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs gilt auch
eine dem Kunden von exaas zur Verfügung gestellte zumutbare Möglichkeit der Fehlerumgehung
bezogen auf die Plattform („Workaround“), soweit unter Berücksichtigung des Workaround ein unwesentlicher Fehler verbleibt.
12.3
Die Plattform ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei
Gefahrübergang im Wesentlichen die auf der Webseite beschriebene Beschaffenheit
hat. „Garantien“ (insb. über die Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit) werden
durch exaas hinsichtlich der Plattform nicht abgegeben.
12.4
exaas erhält vom Kunden alle für die Beseitigung von
Softwarefehlern benötigten Informationen. Der Anspruch des Kunden auf
Mängelbeseitigung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht reproduzierbar ist
bzw. von handschriftlich oder maschinell festgehaltenen Ausgaben aufgezeigt
werden kann.
12.5
Mängelansprüche des Kunden verjähren in zwölf (12)
Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Diese Frist gilt nicht, soweit das
Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Gesetzlich erforderliche
Mängelanzeigen des Kunden haben unverzüglich schriftlich mit einer genauen
Beschreibung des Problems zu erfolgen.
12.6
Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht,
wenn seine Mängelansprüche verjährt sind.
12.7
Mängelansprüche des Kunden bestehen nicht bei nur
unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur
unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder bei Schäden, die infolge
fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder im Zuge der Verletzung von
Mitwirkungspflichten entstehen.
12.8
Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist exaas
berechtigt, die entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Die
durch exaas geleistete Unterstützung ist durch den Kunden zu den mit exaas
vereinbarten oder, in Ermangelung einer Vereinbarung, marktüblichen Preisen zu
vergüten.
12.9
Bezüglich der von exaas erbrachten Websessions gewährleistet
exaas die vertragsgemäße und sorgfältige Ausführung der vertraglich
vereinbarten Dienstleistungen nach den branchenüblichen Standards unter
Berücksichtigung der speziellen Kenntnisse und Erfahrungen der Experten. Für
die Verletzung dieser Pflicht haftet exaas im Rahmen der vereinbarten
Haftungsbeschränkung. Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen.
13.2
Nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und auf deren Erfüllung der Kunde
in besonderem Maße vertrauen durfte (sog. Kardinalpflichten), haftet exaas auch
in Fällen einfacher Fahrlässigkeit. Diese Haftung ist auf den Ersatz der
Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar waren.
13.3
Zudem ist a) für die Bereitstellung der Plattform die
Haftung nach § 536a BGB und b) in den Fällen, in denen der Kunde die Plattform
kostenfrei nutzt und keine Transaktionsgebühr anfällt bzw. Webessions
unentgeltich erbracht werden, die Haftung von exaas
für alle Fälle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
13.4
Abgesehen von den Fällen unbegrenzter Haftung gemäß
Ziffer 13.1 ist die Haftung von exaas für indirekte
Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.
13.5
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch
zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter sowie der
Erfüllungsgehilfen von exaas und finden auch im Falle vorvertraglicher oder
deliktischer Haftung Anwendung.
13.6
Die Haftung von exaas für Schäden nach dem
Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
14.1
Die Parteien werden alle ihnen im Rahmen der Nutzung
der Plattform zur Kenntnis gelangenden geheimhaltungsbedürftigen Informationen
der anderen Partei geheim halten, d.h. mit der gebotenen Sorgfalt vor
Kenntnisnahme durch Unbefugte schützen. Befugt im Sinne dieser Regelung sind
die vertragsgemäß eingesetzten Unterauftragnehmer (einschließlich des
IT-Infrastrukturanbieters, mit dessen Hilfe exaas die Plattform bereitstellt)
sowie Mitarbeiter von exaas. Die Parteien verpflichten sich, nur solche
Mitarbeiter oder Dritte in die Zusammenarbeit einzubeziehen, die sie zuvor in
vergleichbarer Form zur Geheimhaltung verpflichtet haben.
Die Pflicht zur
Geheimhaltung erfasst neben den Informationen, die direkt über die Nutzung der
Plattform und der Chatfunktion zwischen den Parteien ausgetauscht werden, auch
alle sonstigen geheimhaltungsbedürftigen Informationen, die zwischen den
Parteien im Zusammenhang mit der über die Plattform angebahnten
Geschäftsbeziehungen offenbart werden, wie bspw. im Rahmen der Websessions.
14.2
Geheimhaltungsbedürftig sind alle Informationen einer
Partei – unabhängig von ihrer Form –, die als geheimhaltungsbedürftig
gekennzeichnet sind oder deren Geheimhaltungsbedürftigkeit sich eindeutig aus
ihrer Natur ergibt, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
14.3
Nicht geheimhaltungsbedürftig sind Informationen, von
denen die empfangene Partei nachweisen kann, dass sie entweder (a) allgemein
zugänglich sind oder waren, (b) ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bereits im
Besitz der Partei waren, (c) unabhängig und ohne Verwendung
geheimhaltungsbedürftiger Informationen von einer anderen Partei entwickelt
wurden oder (d) die Informationen rechtmäßig von einem Dritten erworben hat,
der nicht zur Geheimhaltung verpflichtet war.
14.4
exaas wird die vereinbarten Anforderungen des Kunden
an Datenschutz und Datensicherheit erfüllen. Beide Parteien werden die jeweils
anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen
Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten
Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein
entsprechend verpflichtet sind. Soweit exaas im Rahmen der Erbringung der
Leistungen nach dieser Vereinbarung personenbezogene Daten verarbeitet, wird
exaas ausschließlich im Auftrag und auf Weisung des Kunden tätig. Die Parteien
treffen hierzu eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zur
Auftragsverarbeitung.
14.5
Die Geheimhaltungspflichten bestehen für fünf Jahre
über das Ende des jeweiligen Nutzungsvertrages fort.
15.1
exaas ist berechtigt, die Firmen und Marken der auf
der Plattform registrierten Kunden öffentlich als Referenz zu verwenden.
15.2
exaas möchte von Zeit zu Zeit Testimonials der Kunden
über abgeschlossene Beratungsprojekte zu Marketingzwecken auf der Website von
exaas veröffentlichen. Die Kunden räumen exaas zu diesem Zweck unentgeltlich
das einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, exaas
bereitgestellte Testimonials öffentlich zugänglich zu machen, zu
vervielfältigen, zu verbreiten und hierfür in den Grenzen des (Urheber-) Persönlichkeitsrechts
zu bearbeiten. Das Unternehmen bzw. der Experte kann diese Rechteeinräumung
jederzeit schriftlich (Textform reicht aus) gegenüber exaas widerrufen.
15.3
exaas beabsichtigt, Expertenprofile zu
Marketingzwecken auf der Website von exaas hervorzuheben. Der Experte räumt exaas
zu diesem Zweck unentgeltlich das einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich
unbeschränkte Recht ein, seine Profilinformationen (Expertise) an
herausgehobener Stelle öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu
verbreiten und hierfür in den Grenzen des (Urheber-) Persönlichkeitsrechts zu
bearbeiten. Der Experte kann diese Rechteeinräumung jederzeit schriftlich
(Textform reicht aus) gegenüber exaas widerrufen.
16.1
exaas behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit
zu ändern. Der Kunde wird sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen
schriftlich über die Änderungen informiert. Im Rahmen dieser Information werden
dem Kunden die neuen AGB mitgeteilt. Er ist berechtigt, der Geltung der neuen
AGB innerhalb von vier Wochen nach Zugang dieser Mitteilung zu widersprechen.
Unterlässt der Kunde einen Widerspruch, werden die geänderten AGB nach Ablauf
der sechswöchigen Frist Vertragsbestandteil. Auf diese Frist wird exaas den
Kunden im Rahmen der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.
16.2
Ist nach diesen AGB die Schriftform erforderlich,
reicht zu deren Einhaltung die Textform aus, es sei denn, dies ist im
Einzelfall abweichend geregelt.
16.3
Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und exaas
unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.4
Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, sofern
eine solche Vereinbarung zwischen den Parteien gesetzlich zulässig ist.
B.
Ergänzende Bedingungen für Websessions für Unternehmen
1 Geltungsbereich
Das Unternehmen beabsichtigt, von exaas Websessions zu
beziehen. Leistungserbringer der per Websession erbrachten Leistungen ist ein
bei exaas registrierter Experte. Der Experte wird jedoch nicht Vertragspartner
des Unternehmens bezüglich der Websession; Vertragspartnerin des Unter-nehmens
ist allein exaas.
2 Vereinbarung und Abwicklung einer
Websession
2.1 Der Gegenstand
einer konkreten Websession wie Zeitpunkt der Websession sowie deren zeitlicher
Umfang richtet sich immer nach den zwischen exaas und dem Unternehmen
vereinbarten Konditionen („Angebot“). Ein Anspruch auf eine konkrete Websession
mit einem konkreten Experten besteht nicht, solange kein Vertragsschluss gemäß
Ziffer 2.4 erfolgt ist.
2.2 Zwecks
Vereinbarung eines Angebots über eine konkrete Websession kann das Unternehmen die bei exaas registrierten Experten über die
Plattform kontaktieren und auf Basis der vom Experten auf der Plattform
angegebenen Vergütungssätze eine konkrete Websession beim Experten anfragen.
2.3 Der Experte
handelt im Rahmen der Vereinbarung eines Angebots mit einem Unternehmen als
Vertreter von exaas. Der Experte ist
berechtigt, die vom Unternehmen für die Websession zu
zahlende Vergütung im Namen von exaas zu vereinbaren.
2.4 Ein Vertrag
über eine Websession kommt zustande, wenn das Unternehmen über die Plattform
beim Experten eine Terminanfrage zu einer bezahlten Websession gestellt hat und
diese vom Experten bestätigt wird. Unternehmen und Experte erhalten nach der
Terminbestätigung durch den Experten eine Termineinladung über die Plattform zu
der gebuchten Websession sowie einen Link für das Video-Telefonat.
2.5 Nach
Durchführung der Websession bestätigt das Unternehmen die Durchführung über die
entsprechende Funktion der Plattform. Die Bestätigung ist innerhalb von 3 Tagen
nach Beendigung der Websession durch das Unternehmen vorzunehmen.
3 Ausgenommene Leistungen
Den Parteien ist bewusst, dass sich eine webbasierte Beratung
über die Plattform aufgrund der fehlenden Augenscheinnahme der Gegebenheiten
beim Unternehmen sowie des beschränkten zeitlichen Umfangs der Websession auf
reine Beratungsleistungen beschränkt und auch im Übrigen gewissen
Einschränkungen unterliegt.
Die Erbringung von Websessions über die Plattform ist weder
dazu konzipiert noch dazu geeignet, Leistungen anzubieten, die der Verordnung
über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) unterfallen.
Dem Unternehmen ist es insoweit untersagt, Websessions mittels der Plattform
anzufragen und zu beauftragen, die Leistungen nach der HOAI beinhalten.
Ebenso dürfen im Rahmen einer Websession keine
erfolgsorientierte Leistungen, wie die Erstellung von Gutachten und
sonstigen Gewerken, sowie tiefergehende Beratungsleistungen beauftragt und erbracht
werden.
4 Leistungen von exaas
4.1 Bereitstellung
der Plattform zu Anbahnung eines Vertragsschlusses über Beratungsleistun-gen.
4.2 exaas erbringt
die im Angebot vereinbarten Beratungsleistungen.
4.3 Die
Leistungserbringung erfolgt durch einen Experten als Unterauftragnehmer von
exaas.
4.4 Der
Auftragnehmer erbringt die Websession mit der branchenüblichen Sorgfalt und den
Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung in der Branche des Experten.
5 Besondere Mitwirkungspflichten des
Unternehmens
5.1 Das
Unternehmen schafft in seinem Verantwortungsbereich auf seine Kosten die für
die Erbringung der Leistungen notwendigen Voraussetzungen und erfüllt seine
Mitwirkungspflichten so rechtzeitig, dass exaas für die Erfüllung seiner
Leistungen eine angemessene Vorlaufzeit verbleibt. Leistungsspezifische
Mitwirkungsobliegenheiten und Beistellungsleistungen können im Angebot ver-einbart werden.
5.2 Das
Unternehmen stellt exaas alle für die Leistungserbringung erforderlichen
Informationen zur Verfügung. Außerdem wird das Unternehmen exaas von für die
Erbringung der Leistungen rele-vanten, technischen
und organisatorischen Veränderungen in seinem Geschäftsbetrieb so rechtzeitig
unterrichten, dass exaas die Erbringung seiner Leistungen darauf abstimmen
kann.
5.3 Das
Unternehmen benennt schriftlich mindestens einen Ansprechpartner für exaas und
eine Anschrift und E-Mail-Adresse, unter der die Erreichbarkeit des
Ansprechpartners sichergestellt ist. Der Ansprechpartner muss in der Lage sein,
für das Unternehmen die erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder
unverzüglich herbeizuführen. Der Ansprechpartner sorgt für eine gute
Kooperation mit dem Ansprechpartner bei exaas sowie dem Experten.
5.4 Verletzt das
Unternehmen seine Mitwirkungspflichten, wird exaas eine angemessene Frist zur
Nachholung setzen. Die Fristsetzung kann durch den Experten im Namen von exaas
erfolgen. Weitergehende Rechte von exaas bleiben unberührt.
6 Vergütung
6.1 Die Höhe der
Vergütung für eine Websession ergibt sich aus dem Angebot. Zahlungen erfol-gen in Euro.
6.2 Die Vergütung
ist – soweit die erbrachten Leistungen nicht umsatzsteuerfrei sind – zzgl. der
gesetzlichen Umsatzsteuer zu entrichten.
6.3 Vorbehaltlich
einer im Angebot vereinbarten kürzeren Frist erfolgen Zahlungen innerhalb von
15 Kalendertagen nach Fälligkeit. Die Vergütung ist jeweils zum Ende eines
Monats für die im laufen-den Monat erbrachten
Leistungen fällig. exaas stellt dem Unternehmen alle im Monat der Abrechnung
vom Unternehmen gebuchten und durchgeführten Websessions gebündelt in Rechnung.
7 Gewerbliche Schutzrechte und
Urheberrechte
exaas räumt dem Unternehmen an den im Rahmen der Durchführung
der Websessions für das Unter-nehmen erstellten Ergebnisse (nachfolgend
„Arbeitsergebnisse“) ein zeitlich und räumlich unbe-schränktes
einfaches Nutzungsrecht für seine internen Unternehmenszwecke ein. Dieses Recht
ge-währt exaas dem Unternehmen unter dem Vorbehalt
der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung. Das Unternehmen ist
berechtigt, das Recht auf bei Vertragsschluss mit ihm im Sinne des §§ 15 ff.
AktG verbundene Unternehmen zu übertragen oder diesen ein einfaches
Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen unterzulizenzieren.
8 Laufzeit und Stornierung von
Websessions
Leistungsbeginn und Leistungsdauer der jeweiligen Websession
ergeben sich aus dem Angebot. Jede Partei ist berechtigt, bis maximal 48
Stunden vor Beginn der vereinbarten Websession diese durch Erklärung gegenüber
der anderen Partei kostenlos zu stornieren. Die Stornierung ist mittels der
hier-für vorgesehenen Funktion der Plattform der anderen Partei
mitzuteilen.
Durch exaas kann Ihr Team schwierige Fragestellungen mithilfe von externen Experten schnell und sicher beantworten
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